Wohnung gekündigt. Familie muss raus. Oder doch nicht?
- Ashwani Agarwal

- 26. Apr. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Juli 2025

Eine Familie zog in eine Wohnung in Deutschland ein und unterschrieb einen unbefristeten Mietvertrag.
Zwei Jahre später hat der Eigentümer die Wohnung verkauft. Der neue Eigentümer hat kurzerhand den Mietvertrag auf Basis von Eigenbedarf gekündigt.
Die Familie mit Kindern war komplett aufgelöst und wandte sich an uns.
Wir schritten ein und verfassten zuallererst einen Widerspruch. Im zweiten Schritt prüften wir die Rahmenbedingungen der Kündigung. Dabei stellten wir mit Hilfe unserer Partneranwälte fest, dass dieser durchaus berechtigt sein kann. Allerdings gibt es in Deutschland immer den Fall der "besonderen Härte".
Genau darauf sprachen wir den neuen Eigentümer an und verhandelten im Sinne unserer Klienten.
Ergebnis:
Der neue Eigentümer bot an, die Frist der Kündigung um mehrere Monate zu verlängern, um eine alternative Wohnung zu finden.
Darüberhinaus verhandelten wir eine Abfindung in Höhe von 16.500 €, um den Umzug und einen Teil der Renovierung der neuen Wohnung zu bezahlen.
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